Nein. Während krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit müssen Sie keine Arbeit suchen. Aufgrund Ihres Unfalls erhalten Sie für die ersten zwei Tage Arbeitsunfähigkeit Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Ab dem dritten Tag zahlt die Suva ein Unfalltaggeld, bis Sie wieder arbeitsfähig sind.