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saldo 02/2021
02.02.2021
Letzte Aktualisierung:
03.02.2021
03.02.2021
Ja. Der Anteilschein hat einen bestimmten Wert und ist Teil Ihres Vermögens – genau wie etwa eine Aktie. Im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung müssen Sie sowohl den Anteilschein wie allfällige Erträge aufführen. Der Anteilschein wird dann bei der Versteuerung des Vermögens und der Ertrag beim steuerbaren Einkommen berücksichtigt.
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