Inhalt
Im Prinzip ja. Wer noch Vermögen hat, muss dieses grundsätzlich verwerten und kann keine Sozialhilfe beziehen. Wenn Sie längerfristig unterstützt werden, haben Sie somit auch keinen Anspruch auf die Erhaltung Ihres Wohneigentums.
Häufig ist eine Verwertung jedoch nicht möglich oder nicht angezeigt – beispielsweise, weil Sie im eigenen Haus günstiger wohnen als in einer zumutbaren Mietwohnung. Dann müssen Sie das Wohneigentum nicht verkaufen, wenn Sie gegenüber dem Sozialamt eine pfandrechtlich sichergestellte Rückerstattungsverpflichtung unterzeichnen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden