Nein. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber von Gesetzes wegen verpflichtet, innert nützlicher Frist ein Arbeitszeugnis auszustellen. Notfalls könnten Sie Ihren Anspruch vor dem ­Arbeitsgericht durchsetzen. Das scheint aber in Ihrem Fall nicht nötig: Die Weigerung Ihres Chefs ist für Sie eine gute ­Ge­legenheit, um selber ein für Sie vor­teilhaftes Zeugnis zu schreiben.