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Nein. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber von Gesetzes wegen verpflichtet, innert nützlicher Frist ein Arbeitszeugnis auszustellen. Notfalls könnten Sie Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Das scheint aber in Ihrem Fall nicht nötig: Die Weigerung Ihres Chefs ist für Sie eine gute Gelegenheit, um selber ein für Sie vorteilhaftes Zeugnis zu schreiben.
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