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Nein. Nur wer in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen lebt, muss sozialhilfebedürftige Eltern oder Kinder und allenfalls gar die Grosseltern oder Enkelkinder unterstützen. Bei der Beurteilung der Unterstützungspflicht halten sich die meisten Kantone an die Empfehlungen in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das Sozialamt prüft in der Regel bei Alleinstehenden erst ab einem steuerbaren Einkommen von 120 000 Franken, bei Verheirateten ab 180 000 Franken, ob sie etwas zahlen müssen.
Sie finden die Skos-Richtlinien im Internet unter www.skos.ch ! Skos-Richtlinien ! Aktuelle Richtlinien ! Richtlinien ab 2017.
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