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Nein. Als Auftraggeberin müssen Sie dem Maler nur die Zeit vergüten, während der er tatsächlich gearbeitet hat. Seine Znüni-, Mittags- oder Zvieripausen darf er Ihnen nicht in Rechnung stellen – so wenig, wie Ärzte oder Anwälte ihren Kunden die Pausen in Rechnung stellen dürfen. Verlangen Sie vom Maler eine korrigierte Rechnung oder überweisen Sie ihm den geschuldeten Betrag ohne Pause. Begründen Sie in einem Begleitschreiben die vorgenommene Kürzung.
Tipp: Verlangen Sie nächstes Mal eine Pauschalofferte. Dann wissen Sie im Voraus, was die Arbeiten kosten werden.
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