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Nein. Grundsätzlich muss die Wohnungsübergabe am letzten Tag des Mietverhältnisses während der gewöhnlichen Geschäftszeiten erfolgen, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Fällt der letzte Tag aber auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich die Übergabe auf den nächsten Werktag. Die meisten Mietverträge regeln genau, bis wann die Übergabe stattfinden muss.
So ist es beispielsweise in Zürich und Bern üblich, die Wohnung bis spätestens um 12 Uhr am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses abzugeben. Das heisst für Sie: Die Wohnung ist bis am Osterdienstag, 3. April, abzugeben.
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