Inhalt
Nein. Ihr Vertragspartner verfügt offenbar nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel. Deshalb ist unsicher, ob er die Uhr tatsächlich liefern kann. Laut Gesetz können Sie in dieser Situation dem Verkäufer eine Frist ansetzen, in der er die Lieferung sicherstellen kann – etwa durch ein Pfand oder eine Bürgschaft. Bleibt die Sicherstellung innerhalb der Frist aus, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden