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Nein. Wird bei einer Wohnungsrückgabe kein Protokoll aufgenommen, muss der Vermieter allfällige Schadenersatzansprüche grundsätzlich innerhalb maximal einer Woche geltend machen. Dasselbe gilt, wenn zwar eine Mängelliste erstellt wurde, aber offengelassen wurde, wer den Schaden bezahlen muss. Ausnahme: Versteckte Mängel, die bei einer gewöhnlichen Besichtigung nicht erkennbar sind, können dem Mieter auch noch später – aber sofort nach der Entdeckung – in Rechnung gestellt werden.
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