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Nein. Den Zeitpunkt eines notwendigen medizinischen Eingriffs bestimmen Sie und Ihr Arzt. Ihre darauf folgende Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist. Sie verlängert sich aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht, da
Sie selbst gekündigt haben. Das Arbeitsverhältnis endet also trotz Operation wie vorgesehen am 30. Juni.
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