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Ja, das müssen Sie. Darauf darf man lediglich dann verzichten, wenn der Wert eines Fundgegenstandes weniger als zehn Franken beträgt. Dann reicht es aus, den Fund bekannt zu machen – etwa in der Nähe des Fundorts oder im Internet. Die von Ihnen gefundene Halskette hat jedoch einen Wert von über zehn Franken. Sie müssen sie daher bei der Polizei oder beim Fundbüro abgeben.
Immerhin: Meldet sich der Eigentümer, haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Das sind in der Regel rund zehn Prozent des Werts. Holt der Eigentümer die Halskette nicht innerhalb von fünf Jahren ab, gehört sie Ihnen.
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