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Nein. Wie Geld auf einem Konto sind auch Wertschriften in einem Depot Teil der Erbmasse. Die Fonds gingen somit wie die übrige Erbschaft zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Mutter ins Eigentum der Erben über. Diese können frei entscheiden, ob sie die Fonds behalten oder verkaufen wollen.
Tipp: Mehr Infos finden Sie im saldo-Ratgeber «Erben und Vererben». Hier erfahren Sie das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile. Zu bestellen auf www.saldo.ch/Shop
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