Inhalt
Nein. Sie schulden keine Nachzahlung. Das Bundesgericht hat vor einigen Jahren entschieden: Eine Amortisationstabelle, die für den vorzeitigen Ausstieg eine «versteckte Vertragsstrafe» vorsieht, ist ungültig. Das ist zweifellos der Fall, wenn der Ausstieg gemäss Amortisationstabelle teurer wäre, als wenn Sie das Auto bis zum Vertragsende leasen würden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden