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Ja. Wenn ein Kunde den Vertrag nicht einhält, entfällt Ihr Provisionsanspruch. Falls Sie die Provision bereits erhalten hätten, müssten Sie diese zurückzahlen. Ihr Arbeitgeber muss aber versuchen, die Leistung des Kunden durchzusetzen – etwa mit einer Betreibung. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag abgemacht wurde.
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