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Nein. Sie kommen mit Ihrer Forderung zu spät – ausser Ihr Ex-Freund wäre freiwillig bereit, Sie für Ihre Hausarbeit zu bezahlen. Konkubinatspartner können nur beim Vorliegen einer entsprechenden Abmachung eine Entschädigung für Haushaltsarbeiten fordern.
Tipp: Regeln Sie die finanziellen Belange nächstes Mal in einem schriftlichen Konkubinatsvertrag.
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