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Ja. Das Geschäft war zwar zum Zeitpunkt Ihrer Heirat zweifellos zu 100 Prozent Ihr Eigengut. Und wäre die Wertsteigerung ohne Ihr Zutun eingetreten, würde das Geschäft mit dem heutigen Wert Ihrem Eigengut gutgeschrieben und müsste bei der Scheidung nicht geteilt werden. In Ihrem Fall ist aber davon auszugehen, dass der Mehrwert Ihres Geschäfts vor allem auf Ihre persönliche Arbeit zurückzuführen ist. Der Arbeitserwerb stellt eine Errungenschaft dar.
Deshalb gehört auch die durch Ihre Arbeit bewirkte Wertsteigerung des Unternehmens zur Errungenschaft. Daran ist Ihre Frau bei der Scheidung zur Hälfte beteiligt.
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