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Ja. Die Versicherung durfte zwar kündigen, weil Fragen im Versicherungsantrag falsch beantwortet worden waren. Eine Verweigerung von Taggeldern müssten Sie aber nur akzeptieren, wenn zwischen der nicht deklarierten Krankheit und Ihrer aktuellen Erkrankung ein Zusammenhang bestehen würde. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Da Sie vor der Kündigung erkrankt sind, haben Sie nun also Anspruch auf Krankentaggelder.
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