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Nein. Wünschen beide Ehegatten die Scheidung, können sie jederzeit beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen. Es ist nicht erforderlich, dass sie sich bereits über alle Scheidungsfolgen wie die Höhe der Alimente, die Teilung des Vermögens und der Pensionskassenguthaben einig sind. Denkbar ist auch ein gemeinsames Scheidungsbegehren mit nur einer Teileinigung und der Erklärung, dass das Gericht über die Scheidungsfolgen entscheiden soll.
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