Inhalt
saldo 20/2022
06.12.2022
Ja. Wer ein Vermächtnis zugesprochen bekommen hat, nimmt zwar nicht an der Erbteilung teil. Aber man kann von den Erben den betreffenden Vermögenswert oder Gegenstand einfordern. Der Anspruch richtet sich gegen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, sofern im Testament nicht ausdrücklich etwas anderes steht. Falls die Erbengemeinschaft die Überweisung verzögert oder verweigert, können Sie auf Herausgabe des Vermächtnisses klagen. Die Klage verjährt erst nach zehn Jahren.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden