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Die Möbelhändlerin Conforama lieferte einer saldo-Leserin aus Aedermannsdorf SO im Januar das Sofa «Dallas» für 1999 Franken. Eine Lehne war defekt. Die Kundin reklamierte am gleichen Tag. Conforama versprach eine Reparatur. Vier Monate später kam ein Handwerker aus Frankreich vorbei. Er konnte das Sofa nicht reparieren.
Conforama beauftragte eine neue Reparaturfirma, die einen Termin im Juli vorschlug – sieben Monate nach der Lieferung. Die Leserin verlangte aber mit Unterstützung der saldo-Rechtsberatung eine Reparatur innert zwei Wochen oder ein neues Sofa. Zwei Wochen später war das Sofa repariert.
Das Gesetz sieht keine bestimmte Frist für eine Reparatur vor. Bei einem Sofa ist ein Monat zur Behebung eines Mangel angemessen. Ist die Reparatur dann nicht erfolgt, setzt man eine Nachfrist an. Verstreicht sie ungenutzt, kann man den Vertrag auflösen und Schadenersatz verlangen.
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