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Ein 62-jähriger Genfer Bäcker arbeitete 19 Jahre in einer Backstube. Sie schloss während der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020. Der Betrieb entliess den Bäcker am Tag der Wiedereröffnung im Mai «aus wirtschaftlichen Gründen». Das Arbeitsgericht beurteilte die Entlassung als missbräuchlich, ebenso das Kantonsgericht und das Bundesgericht. Ein Betrieb müsse bei der Entlassung eines langjährigen Angestellten kurz vor dem Rentenalter besondere Rücksicht nehmen. Der Betrieb hätte den Bäcker in einer anderen Filiale einsetzen können.
Bundesgericht, Urteil 4A_617/2023 vom 8.10.2024
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