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Kunden von Migros-Fitnessparks haben mit der Oktoberrechnung eine «Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen» erhalten. Darin heisst es, dass die Kundendaten neu innerhalb der Migros sowie zusätzlich auch an «externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland» weitergegeben werden können.
Die sechs Migros- Fitnessparks sammeln Anwesenheitszeiten, Gesundheitsfragebögen, Trainingsprotokolle, Rechnungs-, Mahnungs- und Zahlungsbelege. Erfasst werden auch die Telefonnummer, das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse der Kunden.
Migros-Sprecher Andreas Reinhart rechtfertigt die Lockerung des Datenschutzes damit, dass angeblich «immer mehr Kunden» das Angebot verschiedener Fitnessanlagen nutzen wollten. Daher müssten die Migros-Fitnessparks untereinander auf die Kundendaten zugreifen können. Zudem erfolge «zurzeit» gemäss Reinhard keine Weitergabe von Kundendaten an externe Unternehmen.
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