Inhalt
In der angeblichen Minergiewohnung eines Solothurner Paares bildeten sich trotz regelmässigem Stosslüften Kondenswasser und Schimmel am Boden. Der Vermieter behob zwar das Schimmelproblem. Doch die Mieter forderten vor Gericht eine Mietzinsreduktion. Das Richteramt Solothurn-Lebern reduzierte die Miete wegen fehlenden Minergiestandards um zehn Prozent, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Reklamation. Das Obergericht Solothurn bestätigte den Entscheid.
Obergericht Solothurn, Urteil ZKBES.2022.26 vom 27. Mai 2022
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden