Ein Vermieter drohte einem Mieter wegen Mietausständen die ausserordentliche Kündigung an. Der Mieter zahlte nicht innert Frist und erhielt die Kündigung. Er wehrte sich vor Gericht mit dem Argument gegen die Kündigung, er habe mehrere Gegenforderungen gegenüber dem Vermieter. Daher schulde er dem Vermieter kein Geld.

Das Zivilkreisgericht in Sissach BL gab ihm recht. Das Kantonsgericht dagegen beurteilte die Kündigung als gültig. Der Mieter hätte während der Zahlungsfrist bezahlen, die Mietzinse hinterlegen oder die Verrechnung der Forderungen erklären müssen.

Kantonsgericht Basel-Landschaft, Urteil 400 23 139 vom 19. September 2023