Drei Miteigentümer besitzen eine Liegen­schaft im Kanton Waadt. Zwei von ihnen kündigten einem Mieter die Wohnung. Dieser wehrte sich erfolgreich dagegen. Das Mietgericht in Lausanne hob die Kündigung auf. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. Begründung: Es reiche nicht, wenn nur einer oder zwei von drei Eigentümern eine Kündigung aussprechen. Die Kündigung müsse von allen unterschrieben werden.

Bundesgericht, Urteil 4A_26/2023 vom 14. Februar 2023