Die Liste der Beschwerden von saldo-Lesern über Autovermieter im Ausland ist lang: Unvollständige Rückerstattung von Kosten für Ersatzpneus, unerwarteter Selbstbehalt nach einem Unfall, Nötigung zu überflüssiger Versicherung usw. Am häufigsten für Unmut sorgen nachträgliche Belastungen der Kreditkarte wegen angeblicher Blechschäden. Solche Ferienerinnerungen sind unschön. Die folgenden zehn Tipps helfen, Ärger mit dem Mietwagen zu vermeiden.
1. Im Voraus buchen
Ein Mietauto kann man direkt vor Ort, bei einem internationalen Autovermieter oder bei einem Internetbroker buchen. Beispiele solcher Brokerportale sind Autoeurope.ch, Billiger-mietwagen.de oder Rentalcars.com. Diese Vermittler bieten an der gesuchten Feriendestination eine grosse Auswahl an Mietwagen, Preisen und Versicherungspaketen an.
Die Brokervariante hat mehrere Vorteile: Der Vertrag ist auf Deutsch abgefasst, die Versicherung ebenfalls. Die Verträge kann man zu Hause in Ruhe anschauen, die Versicherung an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Bei allfälligen Streitigkeiten sind die Gerichte in der Schweiz zuständig. Am Ferienort sucht man dann die Agentur des Vermieters auf und nimmt den reservierten Wagen in Empfang.
2. Zweckmässig versichern
Alle Autovermieter verlangen eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Wer bei der Rückgabe keine Diskussionen über allfällige Schäden führen will, wählt die Variante ohne Selbstbehalt – bei der Haftpflicht wie bei der Kaskoversicherung. Das ist in der Regel nicht viel teurer als die Minimalvariante.
Weitere Versicherungen braucht es nicht. Schweizer sind im Ausland über die Unfallversicherung und Krankenkasse ausreichend abgesichert. Wer über den Broker die Haftpflicht- und Kaskopolice gebucht hat, muss sich vor Ort nicht mehr um die Versicherungen kümmern. Und er sollte sich auch keine aufschwatzen lassen. Denn die meisten Mietwagenfirmen vor Ort verkaufen einen unvollständigen und teuren Versicherungsschutz.
3. Unkompliziert zahlen
Wer über einen Broker bucht, zahlt direkt an ihn. Er muss mit dem Vermieter vor Ort nicht mehr über den Preis des Wagens und der Versicherungen verhandeln, sondern hinterlegt dort höchstens noch eine Kaution. Das heisst, die Kreditkarte wird bei der Übergabe des Wagens mit einem Betrag gemäss Vertrag belastet, der bei der Rückgabe des Wagens wieder freizugeben ist.
Wichtig: Keine Blanko-Kreditkartenbelastungen unterzeichnen, sondern für die Kaution immer einen bestimmten Betrag einsetzen. Wird vom Vermieter wegen eines wirklichen oder angeblichen Schadens am Auto ein Teil zurückbehalten, erhält man den Betrag vom Broker beziehungsweise der Versicherung zurück, falls man den Selbstbehalt wegbedungen hat.
4. Vor Ort Mietvertrag prüfen
Trotz Brokervertrag müssen Automieter beim örtlichen Vermieter einen Vertrag unterschreiben. Wer über den Broker gebucht und bezahlt hat, muss nur noch prüfen, ob die vereinbarte Wagenkategorie eingehalten wird. Auf dem Vertrag sollte man sich zu keinen Zahlungen mehr verpflichten lassen. Das Vertragsdoppel mitnehmen und sorgfältig aufbewahren.
5. Mietwagen inspizieren
Vor dem Losfahren muss man den Wagen genau anschauen: Wie gut ist der Zustand der Reifen? Sind Dellen und Kratzer auf der Karosserie im Vertrag aufgeführt (meist mit Kreuzen auf der Wagenskizze)? Ist dies unvollständig der Fall, auf Ergänzung bestehen oder auf dem Doppel eintragen und von der Agentur unterschreiben lassen. Allenfalls Schäden vor der Abfahrt fotografieren.
6. Benzinregelung beachten
Wer über den Broker bucht, kann meist aus verschiedenen Benzinregelungen aussuchen. Am einfachsten ist «full – full». Das heisst: Man übernimmt den Wagen mit vollem Tank und gibt ihn ebenso zurück. Achtung: Es gibt Autovermieter, die bei der Abgabe des Wagens eine Quittung einer Tankstelle in der Nähe des Flughafens verlangen, damit sie sehen können, ob der Tank tatsächlich voll ist.
7. Bei Pannen richtig vorgehen
Auf jedem Mietvertrag ist eine Telefonnummer für Pannen und Notfälle angegeben. Bei Problemen nur diese Nummer anrufen. Kein Geld für Reparaturen ausgeben, sondern einen Ersatzwagen verlangen.
8. Rückgabe dokumentieren
Keine Haftung für Schäden unterschreiben, die man nicht selbst verursacht hat. Sich im Vertragsdoppel die Tankfüllung bei der Rückgabe quittieren lassen. Stornierung der Kaution schriftlich bestätigen lassen, falls die Kreditkarte bereits belastet wurde. Falls nicht: den für die Kaution unterzeichneten Kreditkartenbeleg herausverlangen.
9. Nicht zu viel bezahlen
Zu Hause die Belastung auf der Rechnung des Kreditkartenherausgebers prüfen und nur das bezahlen, was bei der Buchung per Internet oder handschriftlich beim Vermieter vor Ort anerkannt wurde. Nicht autorisierte Rechnungen für Schäden, Benzin oder Zusatzversicherungen bestreiten. Wer zuviel zahlt, hat grösste Mühe, das Geld später zurückzuerhalten.
10. Nachträglich Forderungen prüfen
Nicht selten verlangen Vermieter nachträglich Pauschalbeträge wegen Umtrieben im Zusammenhang mit angeblichen Verkehrsbussen. Die Beträge sind in den Verträgen festgehalten. In solchen Fällen Belege für allfällige Verkehrsregelverletzungen verlangen. Bei fehlenden aussagekräftigen Belegen weder eine Gebühr an den Autovermieter noch an die Inkassogesellschaft für die staatliche Busse zahlen.