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saldo 16/2023
10.10.2023
Ja. Der ausziehende Mieter muss den Mietzins längstens bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiterzahlen, falls Sie die Wohnung nicht sofort zum bisherigen Zins vermieten können. Als Vermieter trifft Sie aber eine Schadenminderungspflicht. Das heisst: Sie müssen aktiv nach einem neuen Mieter suchen und alles daransetzen, die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten.
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