Ja. Mieter haben keinen Rechtsanspruch auf die Untervermietung einer Wohnung für zwei Jahre. Falls Sie mit dem Vorschlag des Vermieters nicht einverstanden sind und die Wohnung trotzdem für zwei Jahre untervermieten, müssten Sie damit rechnen, dass er Ihren Mietvertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auflöst. Wichtig: Ein Untermietvertrag kann nicht länger dauern als der Hauptmietvertrag. Mit dem Ende dieses Vertrags würde auch der Untermietvertrag auslaufen.