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Manche Immobilienverwaltungen wie Apleona bürden Mietern in den Verträgen beim Auszug aus der Wohnung die Kosten für einen Schlussservice für Geräte auf. Im Mietvertrag von Apleona steht: «Der Service für im Mietobjekt stehende Geschirrspüler, Waschmaschinen und Tumbler ist anlässlich der Übergabe mit Rechnungskopien (inkl. Rapport) zu belegen.»
Eine solche Klausel ist rechtlich unwirksam. Wenn Vermieter einen solchen fachmännischen Schlussservice verlangen, haben sie die Kosten selbst zu tragen.
Die Mieter müssen nur für den «kleinen Unterhalt» besorgt sein. Damit sind solche Arbeiten gemeint, die jeder selbst ausführen kann, etwa das Ersetzen von Glühbirnen. Sobald der Beizug von Handwerkern nötig ist, müssen die Vermieter die Unterhaltskosten übernehmen.
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