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Eine Frau bekommt bei der Scheidung vom Ehemann Alimente zugesprochen. Ab Pensionierung des Ex-Manns wurden die Alimente auf monatlich 3900 Franken festgelegt. Das Geld bekam sie direkt von der Pensionskasse des Ex-Gatten. Als der Mann starb, zahlte ihr die Kasse nur noch Fr. 96.95 pro Monat.
Die Frau forderte weiterhin 3900 Franken. Das Reglement sehe für frühere Ehepartner eine Hinterlassenenrente «nach BVG-Grundsätzen vor». Alle Instanzen wiesen ihre Forderung ab. «Nach BVG-Grundsätzen» bedeute, dass sie nur Anspruch auf die gesetzliche Minimalrente habe.
Bundesgericht, Urteil 9C_406/2023 vom 6. Februar 2024
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