Peter Richli aus Seftigen BE ärgert sich noch heute über die Behörden. Seine Tante konnte altershalber nicht mehr für sich sorgen. Die Vormundschaftsbehörde setzte eine Beiständin ein. Kurz darauf änderte das Gesetz und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) übernahm diese Aufgabe.
Das ging ins Geld. Nach dem Tod der Tante trat Richli das Erbe von knapp 114 000 Franken an. Der Beiständin musste er gemäss kantonalen Ansätzen für ihre Arbeit 3650 Franken abliefern. An die Kesb gingen weitere 1000 Franken. Die Kesb findet die Entschädigungen «angemessen».
Teure Hausräumung, ohne eine Offerte einzuholen
Am teuersten war die Hausräumung. Richli kritisiert: «Die Beiständin hat nicht einmal eine Offerte eingeholt. Die Räumung kostete 17 280 Franken.» Zudem habe die Kesb wichtige Steuerdokumente ohne Rücksprache entsorgt. «Wir hätten unserer Tante gerne geholfen. Aber die Kesb liess das nicht zu.» Die Behörde bestreitet das.
Die Kesb wird aktiv, wenn eine Person urteilsunfähig wird. Ehepartner oder eingetragene Partner haben ein Vertretungsrecht. Ledige erhalten von der Kesb einen Beistand.
Das kann man mit einem Vorsorgeauftrag verhindern. Mit einem solchen Dokument kann jede und jeder zum Voraus festlegen, wer entscheiden soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr imstande sind. Und zwar über finanzielle wie gesundheitliche Angelegenheiten (siehe Unten).
Auch Peter Richli hat einen Vorsorgeauftrag aufgesetzt. «Wenn ich einmal alt bin, wird meine Tochter für mich entscheiden.»
Für den Ernstfall vorsorgen
Unfälle, Krankheiten und Tod können jeden und jede unvorbereitet treffen. Der «K-Tipp» bietet deshalb neu ein umfassendes Vorsorgepaket an. Damit können Sie alles Notwendige für den Fall regeln, dass Sie einmal urteilsunfähig sind und nicht mehr selbst entscheiden können. Das Set enthält:
Anordnungen für den Todesfall
Ein vierseitiges Formular zum Ausfüllen: Hier können Sie festhalten, wo Ihre wichtigsten persönlichen Dokumente zu finden sind, mit welchen Passwörtern man Zugang zu den elektronischen Unterlagen erhält, wo sich Ihre Bankkonten und Vermögenswerte befinden, welche Kreditkarten Sie haben oder wo Ihre Schlüssel deponiert sind. Zudem können Sie Ihre konkreten Wünsche für den Todesfall festhalten.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung enthält Ihre Anordnungen für den Fall, dass Sie nicht mehr selber über medizinische Behandlungen entscheiden können. Sie regeln, ob Sie lebensverlängernden Massnahmen oder Organspenden zustimmen oder nicht.
Vorsorgeauftrag
Damit können Sie jene Vertrauten bestimmen, die Sie in finanziellen oder persönlichen Belangen vertreten sollen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Testament
Im Testament können Sie Erben einsetzen und Vermächtnisse ausrichten. Eine Vorlage hilft, das Testament korrekt von Hand niederzuschreiben. Zu den vier Themen erhalten Sie neben den Formularen eine achtseitige Anleitung. Und ein Falt-Kärtchen zum Mitnehmen im Portemonnaie, damit man Ihre Anordnungen im Notfall möglichst rasch findet.
Das «K-Tipp»-Vorsorgepaket kostet 12 Franken. Es kann bestellt werden mit der Karte auf Seite 34, über Telefon 044 253 90 70, Fax 044 253 90 71 oder per E-Mail an ratgeber@ktipp.ch