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Das Bundesamt für Gesundheit vereinbart mit den Herstellern immer häufiger vertrauliche Preise für neue Medikamente. Dies führt dazu, dass der offizielle Preis viel höher ist als der Preis, den die Krankenkasse tatsächlich bezahlt (saldo 13/2020). Nun will der Bundesrat die Geheimniskrämerei im Gesetz verankern. Im aktuellen «zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen» steht, dass das Bundesamt die Hersteller bei der Festlegung des Preises dazu verpflichten kann, einen Teil davon zurückzuerstatten. Damit die Höhe der Rückerstattungen in Zukunft geheim bleibt, will der Bundesrat sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit Preismodellen und Rückvergütungen in der Grundversicherung vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen. Der Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger wehrt sich gegen diese Pläne. Es bestehe ein breiter Konsens darüber, dass die Gesundheitskosten transparent sein müssen.
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