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28.10.2014
Bernd Villiger aus Ebnat-Kappel SG bestellte im Postshop Druckerpatronen. Die Rechnung über Fr. 134.90 zahlte er mit Verspätung. Die Post erhob zweimal Mahngebühren: 20 Franken, weil er zu spät bezahlt und 20 Franken, weil er die erste Mahngebühr nicht überwiesen hatte. Im Kleingedruckten von Postshop.ch steht: «Sämtliche Mahnspesen gehen zu Lasten des Schuldners.»
Laut Thomas Koller, Professor an der Uni Bern, geht das nicht: «Diese Formulierung sagt nicht, wie und in welcher Höhe Mahnspesen entstehen. Wegen der fehlenden Klarheit der Formulierung hätte ich grösste Bedenken anzunehmen, die von der Post geforderten Mahnspesen seien geschuldet.» Das heisst: Solange die Post die Höhe der Mahnspesen im Kleingedruckten nicht klar deklariert, muss man die Mahngebühren nicht zahlen.
Nach der Intervention von saldo stornierte die Post «aus Kulanz» die Mahnspesen des saldo-Lesers.
Tipp: Prüfen Sie bei Mahnungen stets, ob die Höhe der Mahngebühr im Kleingedruckten vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist. Falls nicht, müssen Sie sie nicht zahlen.
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