Inhalt
Eine Frau aus Solothurn arbeitete im Betrieb ihres Gatten. Nach der Trennung forderte sie von der Firma eine Lohnnachzahlung. Ihr seien monatlich 1800 Franken zu wenig überwiesen worden. Die Firma wies die Forderung zurück: Der Lohnabzug sei auf das Liegenschaftskonto und fürs Autoleasing der Familie bezahlt worden. Sämtliche Instanzen gaben der Frau recht. Begründung: Die Firma habe der Angestellten nie vollständige Lohnabrechnungen zugestellt. Die Firma muss der Frau 58 000 Franken nachzahlen.
Bundesgericht, Urteil 4A_186/2021 vom 21. September 2021
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden