Muss ich meinen Bezug von Frei­zügig­keits­geld bei den Steuern angeben?

«Ich bin 60-jährig und will demnächst mein Freizügigkeitskonto auflösen. Ich habe Angst, dass Nachsteuern fällig werden. Mein Buchhalter hat das Konto in der Steuer­erklärung nie aufgeführt. Muss ich den Bezug deklarieren?» 

Ja. Auf dem bezogenen Geld ist eine Kapitalauszahlungssteuer geschuldet. Sie wird gesondert vom übrigen Einkommen zu einem relativ günstigen Tarif berechnet. Die Freizügigkeitsstiftung ist verpflichtet, Ihren Kapitalbezug ebenfalls den Steuerbehörden zu melden. Sie haben aber keine Nachsteuern zu befürchten. Denn solange das Geld auf dem Freizügigkeitskonto der Stiftung liegt, ist dafür weder Einkommens- noch Vermögenssteuer zu zahlen.

Lohnen sich diese Obligationen?

«Unsere Kantonalbank empfiehlt meinen Eltern einen Mix aus drei Obligationen von Daimler, Korea Railroad und Lanschot Bankiers. Sie würden zwischen 2016 und 2019 ablaufen. Was halten Sie davon?»

Unter Berücksichtigung der Kosten für den Kauf und die Verwahrung der Obligationen dürfte kaum mehr als 1 Prozent Rendite pro Jahr herausschauen. Daimler und Korea Railroad sind zwar gute Schuldner, die Van Lanschot Bankiers aber nur mässige. Es lockt also eine etwas höhere Rendite als mit Sparkonten oder Kassenobligationen. Dafür ist auch das Risiko etwas höher. Ihre Eltern sollten die drei Obligationen nur kaufen, wenn sie bereit sind, dieses Risiko zu tragen.

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