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3 Prozent Zins – wo ist der Haken?
«Mir wurde das Produkt ‹3.00% CHF Reverse Convertible› empfohlen. Ich verstehe es nicht. Können Sie mir dieses Papier erklären?»
Der Coupon von 3 Prozent ist verlockend. Nur müssen die Anleger dafür nicht zu unterschätzende Risiken in Kauf nehmen. Das Produkt ist mit den Aktien von Nestlé, Novartis, Roche, UBS und Zurich verknüpft. Wenn eine oder mehrere dieser Aktien am Ende der Laufzeit in drei Jahren sehr tief notieren, machen die Anleger Verluste im zweistelligen Prozentbereich. Zu Verlusten kann es auch dann kommen, wenn Leonteq, die Produktherausgeberin, in finanzielle Schieflage gerät.
Muss ich zweimal Steuern zahlen?
«Mitte 2014 bezog ich 300 000 Franken Pensionskassenkapital. Darauf bezahlte ich Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Muss ich diese Auszahlung erneut angeben und für das gleiche Jahr nochmals Steuern zahlen?»
Ja. Wer Einzahlungen in die Pensionskasse macht, kann diese in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Dafür werden Bezüge aus der 2. Säule bei der Auszahlung besteuert: Für Kapitalbezüge wird eine gesondert erhobene Steuer fällig. Diese Rechnung haben Sie bezahlt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Geld dann auf Ihrem privaten Konto war, unterliegt es ganz normal der Einkommens- und Vermögenssteuer. Das heisst: Auf dem Vermögen (Stand 31. Dezember) ist eine Vermögenssteuer geschuldet. Und steuerpflichtige Erträge auf diesem Vermögen unterliegen der Einkommensteuer.
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