Ein 81-jähriger Rentner aus Luzern hatte auf einer Plattform für Kryptowährungen 160 000 Franken verloren. Unbekannte meldeten sich beim Betroffenen und gaben sich als Vertreter einer britischen Behörde aus. Sie sagten, sie würden ihm helfen, das Geld zurückzubekommen. Es sei beschlagnahmt. Der Rentner zahlte daraufhin 485'000 Franken in Kryptowährungen auf Plattformen ein, auf die er keinen Zugriff hatte.

Als ihm das Geld ausging, beantragte er Ergänzungsleistungen. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht verweigerten sie ihm. Er habe sein Vermögen grobfahrlässig verloren. Kein vernünftiger Mensch hätte eine solche Geldanlage getätigt.

Bundesgericht, Urteil 9C_355/2023 vom 7. September 2023