Zwei Schwestern aus dem Tessin liessen ihr Vermögen von einer Schweizer Bank verwalten. Sie wünschten eine risiko­arme Anlage. 2007 kauften die Frauen auf Rat der Bank strukturierte Produkte der US-Bank Lehman Brothers. Diese ging 2008 Konkurs. Die Schwestern forderten von der Bank 179'000 Franken Schadenersatz. Sie unterlagen vor allen Instanzen. Das Bundesgericht argumentierte, die strukturierten Produkte der US-Bank seien im Zeitpunkt des Kaufs als sicher beurteilt worden. Zum Zeitpunkt des Kaufs habe es keine Anzeichen eines drohenden Verlusts gegeben.

Bundesgericht, Urteil 4A_329/2021 vom 30. März 2023