Höchststand-Garantie: Das war das Zauberwort, mit dem Lebensversicherer vor rund zehn Jahren Kundschaft anlockten. Es ging um Fondspolicen, also um Sparversicherungen, bei denen der Sparbatzen der Kunden in Anlagefonds investiert wird.
Höchststand-Garantie bedeutet, dass Sparer bei Vertragsablauf den höchsten Fondswert ausbezahlt erhalten, den der Fonds während der Laufzeit je erreicht hatte. Mit der Höchststand-Garantie könne man nur gewinnen, schwärmten die Verkäufer. Was der Fonds einmal erwirtschaftet habe, gehe nicht mehr verloren.
Auch eine Sparerin aus dem Kanton Zürich schloss 2006 eine solche Police ab. Und zwar bei der Aspecta in Liechtenstein. Gemäss Vertragsunterlagen erhält sie bei Vertragsende im ersten Halbjahr 2019 den «garantierten Höchstinventarwert» des Fonds.
Dazu wird es nicht kommen. Im August 2017 schrieb die Aspecta der Kundin, ihr Geld sei bis anhin in einem Fonds namens DWS Pension Garant investiert gewesen. Dieser werde nun «planmässig beendet». Sie könne ihr aktuelles Sparguthaben in einen anderen Fonds umschichten. Aber eine Höchststand-Garantie gebe es künftig nicht mehr. Die Aspecta wollte diese einseitige Vertragsänderung gegenüber K-Geld nicht begründen. Axel Stühmer, Vorsitzender der Geschäftsleitung, sagt nur gerade: «Es entspricht nicht unserer Unternehmensphilosophie, vertrauliche Daten aus Versicherungsverträgen an Medienvertreter weiterzugeben.»
Von der Kundin erfuhr K-Geld inzwischen, dass man sich «geeinigt» habe. Die Beteiligten hätten Stillschweigen über die Vereinbarung abgemacht.
Neues Fonds-Angebot für die Kundin: «Grobfahrlässig»
Wie auch immer: Für die Kundin war es ein schlechtes Geschäft. Seit 2006 bis heute zahlte sie rund 80000 Franken an Prämien ein. Doch Ende August 2017 betrug ihr Fondsguthaben nur rund 68000 Franken. Hauptgrund sind die hohen Kosten, die die Aspecta von der bezahlten Prämie abzwackte. Entsprechend weniger wurde in den Fonds investiert. Auch über die Höhe der Abzüge wollte die Aspecta keine Angaben machen.
Das Vorgehen der Aspecta ist noch in drei anderen Punkten fragwürdig:
Als Alternative zum bisherigen Pension-Garant-Fonds schlug die Aspecta im August 2017 der Kundin einen risikoreichen Mischfonds mit einem Aktienanteil von 50 Prozent vor. Und die Umschichtung werde automatisch vollzogen, falls die Kundin sich nicht melde. In den Fonds-Unterlagen heisst es, dafür sei ein Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren empfohlen. Doch die Kundin hat bis zum Ablauf der Police im Jahr 2019 keinen langfristigen Anlagehorizont mehr. Dieses Angebot ist also höchst unpassend: «Es ist grobfahrlässig», sagt der unabhängige Fachmann Bruno Dönni von der Dönni Finanzbutler GmbH in Lachen SZ.
Dieser Alternativ-Fonds ist neu, er hat also keinen langfristigen Leistungsausweis.
Der vorgeschlagene Mischfonds wird von der Swiss Rock Management AG in Zürich geführt. An dieser Gesellschaft hält die Aspecta direkt oder indirekt mehr als 5 Prozent des Aktienkapitals. Beim Vorschlag waren also auch Eigeninteressen im Spiel. Der Vorgang hat ein «Gschmäckle», wie man im Ländle sagen würde.