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Kühe dürfen in der Schweiz geschlachtet werden, auch wenn sie trächtig sind. Das ungeborene Kalb erstickt dann im Mutterleib. Seit dem 1. Januar müssen Bauern eine Strafgebühr zahlen, wenn sie ein trächtiges Tier zum Schlachter schicken – ausser, ein Tier muss notgeschlachtet werden, weil es schwer verletzt oder krank ist. Doch die Gebühr beträgt gerade einmal 100 Franken. So viel erhält der Bauer weniger von den Schlachtbetrieben. Das vereinbarte die Bauernlobby am runden Tisch mit Verantwortlichen der Fleischindustrie. Zum Vergleich: Pro geschlachtete Kuh erhält ein Bauer rund 2500 Franken.
Tierschützer: «Busse schreckt uneinsichtige Bauern nicht ab»
Jedes Jahr werden laut Fleischwirtschaftsverband Pro-viande gemäss Dokumentation der Schlachthöfe etwa 2500 trächtige Kühe getötet. Eine Stichprobe des Bundesamts für Veterinärwesen aus dem Jahr 2012 ergab allerdings eine deutlich höhere Zahl: Etwa 6 Prozent der geschlachteten Kühe – somit rund 15 000 Tiere – waren demnach mindestens im fünften Monat trächtig (saldo 16/2014).
Tierschützer kritisieren die tiefe Busse. Diese werde uneinsichtige Bauern «ziemlich sicher» nicht abschrecken, sagt Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz.
Die Bauern dürfen auch weiter selbst entscheiden, ob sie ein trächtiges Tier notfallmässig schlachten lassen – nicht der Tierarzt. Für Tierschützer Cesare Sciarra ist das ein «Schlupfloch». Die Schlachtung trächtiger Kühe könne fälschlichlicherweise als Notfall deklariert werden.
Laut dem Bundesamt werden jedes Jahr rund 10 000 Kühe notgeschlachtet. Die Leiter von Veterinärämtern entgegnen, eine Umgehung der Busse sei schwierig. «Der Amtstierarzt prüft jede Kuh vor der Schlachtung», sagt Doris Bürgi, Leiterin des Solothurner Veterinärdiensts. Falsche Angaben würden bemerkt.
Der Schweizer Tierschutz fordert eine schnelle Erhöhung der Busse. Wenn die Branchenregelung versage, sei ein Verbot zu diskutieren, meint SP-Nationalrätin und Agronomin Martina Munz. Es sei auch denkbar, die Direktzahlungen an Bauern zu kürzen.
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