Inhalt
03.08.2016
Swiss verlangt bei Zahlungen mit Kreditkarte einen Kreditkartenzuschlag. Solche Gebühren erheben auch Airlines wie Easyjet oder Air Berlin, ebenso Onlinehändler wie Galaxus (Migros) oder Microspot (Coop). Die Gebühren sind seit 1. August 2015 untersagt (saldo 13/15). Doch viele Airlines und Händler verlangen sie weiterhin.
Solche Zuschläge kann man zurückfordern. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das in der Regel nur innert 30 Tagen ab Kreditkartenrechnung möglich. saldo hat das bei einem Swiss-Ticket mit dem Zuschlag von 11 Franken mit einer Migros-Cumulus-Kreditkarte durchgespielt. Kartenherausgeberin war die Cembra Money Bank. Innert drei Tagen nach Einsenden des Formulars und der Belege wurde der Betrag dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
So gehen Sie vor für eine Rückforderung:
- Migros-Cumulus-Kreditkarte: Auf www.cembra.ch/Karten/Cembra Mastercard/Formulare und Broschüren/Beanstandungsformular gehen. Das Formular ausfüllen, ausdrucken und per Post mit einem Beleg des Zuschlags einsenden.
- Viseca-Karten: «Formular Beanstandung einer Transaktion» auf Viseca.ch/Kundenservice/Downloads/Diverse Formulare. Auf dem Formular unter Punkt 4 den Grund der Rückforderung angeben.
- Formulare für andere Kredikartenherausgeber unter:
www.ubs.com/creditcardservices
www.bonuscard.ch/sites/default/files/content/downloads/pdf/de/beanstandung_de.pdf
- Kreditkartenkunden von Postfinance und Cornèrcard müssen das Kundencenter anrufen. Sie erhalten das Formular per E-Mail (Postfinance) oder Post (Cornèrcard).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Tuifly
Guten Tag Sie müssten in diesem Fall zuerst klären, wo die Firma Tuifly ihren Rechtssitz hat. Das sollte aus der Rechnung/Buchung hervorgehen. Liegt dieser im Ausland, also z.B. in Deutschland, kann Ihr Kreditkartenherausgeber die Gebühr nicht zwingend zurückfordernd und Ihnen weitergeben. Denn die Vereinbarung, die diese Gebühren unterbinden soll, wurden zwischen Schweizer Kartenherausgebern und Schweizer Händlern geschlossen. Im Übrigen sind die von ihnen erwähnten AGB-Klauseln auch nach deutschem Recht zweifelhaft. Es ist möglich, dass es dazu bereits Urteile in Deutschland gibt. Wenn die einzige gebührenfreie Zahlungsmöglichkeit eine SEPAL-Überweisung neun Tage vor Abflug ist, würde dies kaum als \"Gratis\"-Zahlungsmöglichkeit anerkannt. Auch bei den Rückbelastungsklauseln in den AGB ist höchst zweifelhaft, ob ein Gericht diese anerkennen würde.
Tuifly
Guten Tag Tuifly verlangt bei einer Sitzplatzreservation beim Webcheckin pro Passagier € 7.50, auch für diejenigen, die den Platz nicht wählen (Gratisdienstleistung), womit ich mit € 30.-- belastet wurde. Gemäss AGB kann Tuifly sogar vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kreditkartenfirma eine Rückbelastung macht, wie von Ihnen vorgeschlagen. Riskiere ich bei einer Reklamation, die Reservierung zu verlieren? Hier die AGB-Passage: (b) Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von TUIfly.com akzeptierte Kreditkarte oder über ein SEPA-Lastschriftverfahren von einem durch den Fluggast zu benennenden deutschen Bankkonto. Bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte wird TUIfly.com eine Gebühr von EUR 7,50 (CHF 10/CZK 190/GBP 6/SEK 70/USD 10) auf internationalen Flügen, sowie EUR 8,93 auf nationalen Flügen pro Person erheben. Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren ist nur möglich, wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Abflugtag mindestens 9 Tage liegen. (c) Verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung, d.h. der von TUIfly.com bei der Bank des Kunden oder dem Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag wird ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht, ist eine Rückbelastungspauschale in Höhe von EUR 10,00 (GBP 8/USD 16/CHF 12/CZK 210/SEK 90) pro Buchung zu entrichten. Wird die Versendung einer 2. Mahnung durch TUIfly.com erforderlich, behält TUIfly.com sich vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 5,50 (GBP 4/USD 9/CHF 7/CZK 140/SEK 50) pro Buchung sowie Zinsen in der gesetzlichen Höhe auf die Forderung zu erheben. In den vorstehenden Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass TUIfly.com kein oder ein geringerer als der mit der Rückbelastungs- und/ oder Bearbeitungsgebühr geltend gemachte Schaden entstanden ist.