Zwischen 1996 und 2013 zahlten die Versicherten in neun Kantonen zu hohe Krankenkassenprämien. In 13 Kantonen waren die Prämien im Vergleich zu den bezogenen Leistungen zu tief. In vier Kantonen waren sie korrekt.
Letztes Jahr einigte sich das Parlament auf eine Rückzahlung der zu viel kassierten Beträge an die Versicherten.
Anspruch auf eine Rückerstattung haben die Versicherten in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Thurgau, Waadt, Zürich und Zug. Insgesamt erhalten die Versicherten in diesen Kantonen 800 Millionen Franken, verteilt auf die drei Jahre 2015 bis 2017. Die Krankenkassen müssen den Betrag aber nicht allein berappen – mit je einem Drittel beteiligen sich laut dem Parlamentsbeschluss auch die Steuerzahler sowie die Versicherten in jenen Kantonen, deren Prämien zu tief waren.
Laut dem Bundesamt für Gesundheit dürfen die Krankenkassen die Rückerstattung aus den Reserven bezahlen. Vorausgesetzt, die Reserven sind «übermässig» hoch. Kassen mit zu tiefen Reserven dürfen im nächsten Jahr einen «Einmalzuschlag» von 33 Franken verlangen. Diesen Betrag hat das Bundesamt für Gesundheit berechnet.
Zuschlag für fast drei Millionen Versicherte
Den Zuschlag verlangen die Krankenkassen von allen Versicherten in allen Kantonen – unabhängig davon, ob sie eigentlich eine Rückerstattung zu gut hätten. Betroffen sind die insgesamt 2,8 Millionen Versicherten der folgenden Kassen: Arcosana, Avanex, CMVEO, CSS, Easy Sana, EGK, Glarner Krankenversicherung, Klug, Kolping, KPT, Krankenkasse Steffisburg, Krankenkasse Luzerner Hinterland, Krankenkasse Birchmeier, Krankenkasse Stoffel Mels, Krankenkasse Simplon, ÖKK, Rhenusana, Sanagate, Sanitas und Wincare.
Mit diesem «Einmalzuschlag» nehmen diese Krankenkassen rund 90 Millionen Franken zusätzlich ein. Das heisst: Sie bezahlen nicht wie ursprünglich vorgesehen 266 Millionen Franken in den Topf zur Prämienrückerstattung, sondern nur 177 Millionen Franken.
Grotesk: In einigen Kantonen wird der «Einmalzuschlag» im nächsten Jahr höher ausfallen als die Prämienrückerstattung.
Die definitiven Berechnungen für die Rückerstattung von 2016 liegen zwar noch nicht vor. Doch schon 2015 erhielten zum Beispiel die Versicherten im Kanton Freiburg Fr. 22.40 zurück, im Kanton Zug Fr. 18.30 und im Kanton Graubünden 70 Rappen. Und gemäss Bundesamt für Gesundheit werden die Rückerstattungsbeträge 2016 voraussichtlich tiefer ausfallen. Das heisst: In einigen Kantonen werden die vom «Einmalzuschlag» betroffenen Versicherten der genannten zwanzig Krankenkassen gar keine Prämienrückerstattung erhalten, sondern einen Prämienzuschlag bezahlen müssen.
Bundesamt: Parlament ist schuld
Wie ist es möglich, dass Konsumenten bei einer Rückerstattung draufzahlen müssen? Das Bundesamt für Gesundheit dazu lapidar: «Wie die Prämienkorrektur ausgestaltet wird, geht auf den entsprechenden Parlamentsbeschluss zurück; das Bundesamt für Gesundheit führt die Prämienkorrektur gemäss diesem Beschluss durch.»
Übrigens: Schlecht fahren auch die Versicherten der zwanzig Krankenkassen in Kantonen, in denen zu tiefe Prämien erhoben worden waren. Sie werden 2016 laut Bundesamt für Gesundheit bis zu 48 Franken als Nachzahlung in den Rückerstattungstopf legen müssen. Dennoch verlangen die Krankenkassen auch von ihnen den «Einmalzuschlag» von 33 Franken. Sie zahlen also total bis zu 81 Franken zusätzlich zu den Krankenkassenprämien.