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Eine 45-jährige Baslerin beantragte bei der Swica die Kostenübernahme für zwei Zahnprothesen von 23 404 Franken. Die Krankenkasse lehnte das ab. Die Frau beschwerte sich vor dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt. Mit Erfolg: Das Gericht verpflichtete die Swica, das künstliche Gebiss zu bezahlen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Bei Geburtsgebrechen müssten Krankenkassen die Behandlungskosten auch nach dem 20. Altersjahr des Patienten übernehmen, wenn diese erst dann nötig würden.
Bundesgericht Urteil 9C_388/2020 vom 3. März 2021
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