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23.11.2022
Ja. Arbeitslose, die krankheitsbedingt nicht oder nur vermindert arbeits- und vermittlungsfähig sind, haben Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser Anspruch ist auf maximal 30 Kalendertage pro Krankheitsfall und höchstens 44 Taggelder begrenzt. Die 30-tägige Frist beginnt bei einem Rückfall erneut zu laufen. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Tag mit einem Arztzeugnis belegen und innert einer Woche dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.
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