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Ein 53-jähriger Verkaufsberater kündigte bei einer Aargauer Firma. Vier Tage später schickte er einer 20-jährigen Kollegin über Facebook eine Nachricht mit küssendem Emoji. Sie sei «wirklich eine wunderschöne Frau», doch leider für ihn «unerreichbar».
Der Vorgesetzte entliess den Mann fristlos. Er habe die Mitarbeiterin sexuell belästigt. Das Bezirksgericht Kulm und das Aargauer Obergericht beurteilten die fristlose Entlassung als ungerechtfertigt und sprachen dem Mann den Lohn für die Kündigungsfrist sowie einen halben Monatslohn Entschädigung zu.
Obergericht Aargau, Urteil ZOR.2024.18 vom 9.9.2024
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