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Das «Magazin» des Zürcher Tamedia-Verlags veröffentlichte am 20. April einen Artikel über die Swisscom. Titel: «Wie die Swisscom mit Mode cool werden will.» Auf zehn Seiten schreibt der Autor, wie das mehrheitlich staatliche Unternehmen eine Modekollektion namens «079» startet, «um junge Leute zu bezirzen». Der Artikel liest sich wie ein Werbetext, kritische Fragen fehlen. Auf der Internetseite des «Tages-Anzeigers» schrieb ein Leser, der Artikel sei «offensichtlich Sponsored Content» – also Werbung.
Tatsächlich arbeitete der Autor, der freie Journalist Christian Kämmerling, früher für die Swisscom. Im Artikel schreibt er, dass er «anfänglich in das kreative Brainstorming» zur Swisscom-Kollektion involviert gewesen sei, sich dann aber zurückgezogen habe. Was der Leser nicht erfährt: Kämmerling arbeitete bereits früher als Texter für die Swisscom.
Auch mit dem Designer, der die Kollektion leitet. Kämmerling lobt ihn im Artikel in den höchsten Tönen: «Der Kreativzampano ist unübertroffen, wenn es darum geht, spontane Ideen in weltbewegende Ereignisse umzuwandeln.» Ein Autor schreibt also im «Magazin» über einen Kunden und einen langjährigen Geschäftspartner – das widerspricht den Richtlinien des Schweizer Presserats. Journalisten dürfen «nicht über Gesellschaften schreiben», mit denen sie Interessenbindungen haben.
Der Tamedia-Verlag sieht darin kein Problem. Er schreibt: Es sei «nicht relevant», für wen Kämmerling «kommerzielle Aufträge» ausgeführt habe. Man habe «im Text die notwendige Transparenz geschaffen». Und der Verlag habe von Swisscom «keinerlei Gegenleistung» für den Beitrag erhalten. Christian Kämmerling wollte saldo keine Auskunft geben.
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