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Kürzlich bekam ich Post von meiner Krankenkasse Swica. Im Brief war eine einzelne Abrechnung über Fr. 9.95 – ausgestellt von meinem Hausarzt. Meine Nachfrage bei der Swica ergab: In Rechnung gestellt wurde «Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten».
Gemeint ist damit die Lektüre eines Berichts zu einer Untersuchung, die ich andernorts machen liess. Die Kosten für die Rechnungsstellung und die Verbuchung dürften den Rechnungsbetrag übersteigen. Aber das bezahle ich ja auch – via Krankenkassenprämie.
Angesichts der stark steigenden Kosten hätte ich einen Sparvorschlag: Liebe Swica, verzichte auf solche Minirechnungen. Die Fr. 9.95 kannst du mir auch ganz einfach und günstig mit der nächsten Prämienrechnung belasten.
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Frust am falschen Ort abgelassen!
Sehr geehrter Herr Bütler Der Aufwand für eine solche Rechnung ist auch für die Krankenversicherungen riesig: Weshalb erhalten Sie obwohl gesetzlich vorgeschrieben keine Kopie der Rechnung? So hätten Sie nicht anrufen müssen. Jetzt durfte Sie ein Krankenversicherungsmitarbeitende(r) aufklären, obwohl die Rechnung ursprünglich vom Arzt war. Sie würden vermutlich auch nicht beim Autogewerbeverband anrufen, wenn Sie Fragen zu einer Rechnung Ihrer Garage haben? Zu den hohen Kosten: Weshalb fragen Sie Ihren Arzt nicht ob er auf die Rechnung verzichte oder später verrechne? Er hat diese ja gestellt. Die Krankenversicherung war nur der Überbringer der Rechnung! Es ist übrigens auch nicht erlaubt Kostenbeteiligungen mit Prämien zu verrechnen. Sie hätten eher darauf hinweisen sollen, dass es wichtig ist, dass die Patienten eine Kopie erhalten und diese auch prüfen (Konsultationen, Medikamente etc.) So hätten alle etwas davon wenn dadurch Kosten eingespart werden und der Aufwand für alle möglichst tief bleibt.