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Ja. Sie und Ihre Geschwister können bei der Erbteilung ohne Weiteres auf Ihren gesetzlichen Erbanspruch verzichten. Der Erbteilungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen, aber nicht öffentlich beurkundet werden – auch nicht bei Liegenschaften. Gestützt auf diesen Vertrag kann Ihre Mutter dann die Grundbuchänderung erwirken.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie zugunsten Ihrer Mutter auf Ihren Erbteil verzichten, haften Sie und Ihre Geschwister weiterhin während fünf Jahren solidarisch für allfällige Schulden des Nachlasses. Regeln Sie deshalb im Erbteilungsvertrag, wer allfällige noch nicht beglichene Schulden übernehmen muss.
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