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Ja. Als Eigentümer können Sie Ihr Haus verkaufen. Das Einverständnis Ihres Vaters ist dafür nicht erforderlich. Die Nutzniessung bleibt aber auch nach einem Verkauf bestehen. Ihr Vater wird das Haus also weiterhin vermieten können. Unter Umständen könnte es deshalb schwierig werden, beim Verkauf einen angemessenen Erlös zu erzielen oder überhaupt einen Käufer zu finden.
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