Rasenmäherkosten
«Ich besitze im Kanton St. Gallen ein Einfamilienhaus. Letztes Jahr musste ich meinen Rasenmäher ersetzen. Ich kaufte einen Robotermäher. Kann ich die Anschaffungskosten in Abzug bringen?»
Ja. Beim Ersatz eines Rasenmähers handelt es sich um Liegenschaftsunterhaltskosten. Sie sind auch dann abzugsfähig, wenn ein konventioneller Mäher durch einen Roboterrasenmäher ersetzt wird.
Küchenumbau
«Wir haben in unserem Haus eine neue Küche einbauen lassen. Können wir die Kosten in unserer Steuerklärung in Abzug bringen?»
Ja. Unterhaltskosten auf Liegenschaften sind voll abzugsfähig. Hausbesitzer können in allen Kantonen zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Kosten wählen. Man darf aber nur vom Einkommen abziehen, was dem Werterhalt dient – wertvermehrende Renovationen sind nicht abzugsberechtigt. Ausnahme: Investitionen mit Energiespareffekt. In der Praxis qualifizieren Steuerverwaltungen pauschal einen Drittel der Kosten einer Küchenrenovation als wertvermehrend. Ist man damit nicht einverstanden, muss man nachweisen, dass die neue Küche nur dem Komfort der ersetzten Küche entspricht.
Erbausschlagung
«Mein Bruder ist gestorben. Ich schlug das Erbe aus. Das Steueramt forderte mich trotzdem auf, für den Bruder eine Steuererklärung per Todestag auszufüllen. Bin ich dazu verpflichtet?»
Nein. Da Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, sind Sie nicht Erbe Ihres Bruders. Sie müssen seine Steuererklärung nicht ausfüllen.
Eigenmietwert
«Ich besitze eine Eigentumswohnung. Ein Zimmer vermiete ich an einen Studenten. Reduziert dies den Eigenmietwert?»
Ja. Sie können den Eigenmietwert des vermieteten Zimmers in Abzug bringen. Im Gegenzug müssen Sie aber Ihre Mietzinseinnahmen als Einkommen versteuern.
Kinderabzug
«Unsere Tochter schloss im letzten Jahr ihr Studium ab. Können wir den Kinderabzug noch einmal geltend machen?»
Nein. Stichtag ist der 31. Dezember. Zu diesem Zeitpunkt studierte Ihre Tochter nicht mehr. Deshalb dürfen Sie den Kinderabzug nicht mehr vornehmen.
Steuersitz
«Meine Frau und ich sind pensioniert. Meine Frau lebt zurzeit in Italien und betreut ihre Eltern. Müssen wir auch ihr Renteneinkommen und Vermögen in der Schweizer Steuererklärung deklarieren?»
Ja. Sie und Ihre Frau haben vorübergehend getrennte Wohnsitze. Das hat Folgen für die Besteuerung. Das Einkommen Ihrer Frau wird lediglich satzbestimmend berücksichtigt. Das heisst: In der Schweiz müssen Sie nur Ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern, aber zum Steuersatz des gesamten Einkommens und Vermögens beider Ehegatten. Beim Steuersatz gilt der Tarif für verheiratete Personen. Ihre Frau ist in Italien steuerpflichtig.
Kapitalauszahlung
«Ich liess mir meine Lebensversicherung auszahlen. Muss ich die Auszahlung versteuern?»
Nein, falls die Lebensversicherung mit periodischen Prämien finanziert wurde, ist die Auszahlung steuerfrei. Wurde die Lebensversicherung mittels einer Einmaleinlage finanziert, ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Nämlich dann, wenn die Versicherung vor dem 66. Geburtstag und auf eine Dauer von mindestens fünf Jahren abgeschlossen wurde und die Rückzahlung nicht vor dem 60. Geburtstag erfolgte.
Erbteil
«Letztes Jahr starb mein Onkel. Ich bin Mitglied der Erbengemeinschaft, die Erbteilung hat noch nicht stattgefunden. Muss ich die Erbschaft in der Steuererklärung trotzdem schon angeben?»
Ja. Sie erwarben die Erbschaft bereits im Zeitpunkt des Todes Ihres Onkels und müssen den auf Sie entfallenden Erbteil daher auch jetzt schon deklarieren. Dass die Erbteilung erst später stattfinden wird, spielt keine Rolle.
Schenkungssteuer
«Mein Vater möchte mir einen grösseren Geldbetrag schenken. Er wohnt im Thurgau, ich lebe im Kanton St. Gallen. Muss ich die Schenkung versteuern?»
Nein. Die Schenkungssteuer ist immer am Wohnort des Schenkers fällig. Ausnahme: Liegenschaften. Diese werden am Ort besteuert, wo sie sich befinden. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen von der Schenkungssteuer befreit – so auch im Kanton Thurgau. Sie und Ihr Vater müssen die Schenkung aber trotzdem in der jeweiligen Steuererklärung aufführen.
Operationskosten
«Ich musste mich einer grossen Operation unterziehen und mich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Kann ich diesen Betrag abziehen?»
Ja. Selbst bezahlte Arztkosten sind bei Bund und Kantonen abzugsfähig. Der Bund und alle Kantone ausser Basel-Landschaft lassen den Steuerabzug für Krankheitskosten aber nur zu, soweit die angefallenen Kosten einen bestimmten Prozentsatz des Reineinkommens übersteigen.
Spende
«Ich habe eine Volksinitiative mit einer grosszügigen Geldspende unterstützt. Ist der Betrag abzugsfähig?»
Es kommt darauf an, wem Ihre Spende zugute kam. Abzugsfähig sind nur Beiträge an eine politische Partei, nicht an andere Initiativkomitees. Beim Bund können bis 10 100 Franken abgezogen werden. Manche Kantone kennen andere Maximalbeträge.
Lehrlingslohn
«2021 wurde ich volljährig. Kürzlich erhielt ich meine erste Steuererklärung. Muss ich den Lehrlingslohn für das ganze Jahr oder nur für die Periode ab meinem Geburtstag bis Ende Jahr deklarieren?»
Sie müssen in der Steuererklärung das ganze im vergangenen Jahr erzielte Einkommen eintragen.
Nutzniessung
«Meine Eltern verkauften mir ihr Haus. Sie behielten die lebenslange Nutzniessung. Wer von uns muss das Haus versteuern?»
Ihre Eltern. Als Nutzniesser einer Liegenschaft versteuern sie den Eigenmietwert als Einkommen und den amtlichen Wert des Hauses als Vermögen. Bei der Einkommenssteuer sind Abzüge für den gewöhnlichen Unterhalt, die Hypothekarzinsen, die Versicherungsprämien sowie die Gebühren und Abgaben möglich. Bei der Vermögenssteuer können die auf der Liegenschaft lastenden Schulden abgezogen werden.
Auslandsrente
«Ich beziehe aus dem Ausland eine Rente, die dort besteuert wird. Muss ich die Rente in meiner hiesigen Steuererklärung auch deklarieren?»
Ja. Sie müssen die Rente zwar im Ausland versteuern. Ihr Einkommen und Ihr Vermögen wird in der Schweiz aber zu dem Satz besteuert, der Ihr gesamtes in- und ausländisches Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Hilflosenentschädigung
«Ich erhalte von der AHV eine Hilflosenentschädigung. Muss ich diese als Einkommen versteuern?»
Nein, Hilflosenentschädigungen sind nicht steuerbar.